Nur ein paar Regeln
Die Nutzungsbedingungen als Grundlage stellen wir öffentlich dar. Bitte beachten Sie die wenigen Regeln, die für die Nutzung von BrokingX notwendig sind.
Die Nutzungsbedingungen als Grundlage stellen wir öffentlich dar. Bitte beachten Sie die wenigen Regeln, die für die Nutzung von BrokingX notwendig sind.
Präambel
Die eXulting GmbH & Co. KG (eXulting) betreibt als eine ihrer Dienstleistungen für die Versicherungswirtschaft das Webportal „BrokingX“.
Über dieses Portal können Versicherungsmakler (Vertragspartner) Ausschreibungen und Platzierungen bei Versicherern (Vertragspartner) vornehmen.
Angaben zum Unternehmen können Sie dem Impressum entnehmen.
Link zum Impressum
1. Allgemeines
(1) Die Leistungen von eXulting für ihre Vertragspartner erfolgen auf der Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
(2) Sämtliche Änderungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden und Sondervereinbarungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für eine etwaige Aufhebung dieser Klausel.
2. Dienstleistungsumfang
eXulting übernimmt innerhalb der Zusammenarbeit folgende Dienstleistungen:
(1) Bereitstellung des Portals BrokingX zur Nutzung für Versicherer und Versicherungsmakler zur Durchführung von Ausschreibungen und
Platzierungen;
(2) Technische Assistenz bei der Durchführung von Ausschreibungen und Platzierungen hinsichtlich der Handhabung von BrokingX;
(3) Prüfung der Anmeldung von Maklern und Versicherern hinsichtlich der Identität und ihrer Zulassung;
(4) Regelmäßige Reports (sind als Muster beigefügt oder noch zu definieren) zur Nutzung des Portals für den Administrator und weitere
namentlich benannte Personenkreise;
(5) Veröffentlichung von Neuigkeiten und Informationen mit Relevanz für Makler und Versicherer innerhalb des Portals im Geschäftsfeld
Gewerbe / Mittlere Industrie;
(6) Bereitstellung der Datensätze zu platzierten Verträgen zum Zweck des erleichterten Datenimports, bzw. zur vereinfachten manuellen
Dokumentierung (als Interimslösung bis zur Nutzbarkeit von technischen Schnittstellen);
(7) Im Rahmen einer Premiummitgliedschaft kommen zusätzliche Dienstleistungen hinzu. Das sind insbesondere:
technische Unterstützung bei der Entwicklung von Schnittstellen zwischen dem Portal und den Systemen des Partners.
(8) Durchführung von Webkonferenzen und Webtrainings, beispielsweise zu Abstimmungen zwischen dem Partner, seinen Kunden und Versicherern;
(9) Abstimmung und Bereitstellung individueller Reports zu durchgeführten Ausschreibungen. Diese sind gemeinsam zwischen dem Partner und
eXulting zu definieren und diesem Vertrag anzuhängen;
(10) Weitere von den Partnern noch zu definierende Dienstleistungen (Anhang).
Nicht zum Dienstleistungsumfang gehören insbesondere:
(1) die Unterstützung des Partners mit fachlichen Aussagen, insbesondere nicht zum zu platzierendem Risiko, zum Bedingungswerk und zur
Auswahl von Versicherern
(2) die Dokumentierung von Verträgen
(3) die Durchführung des Inkassos der platzierten Verträge
3. Vertragsbeginn und -beendigung
(1) Die Vertragslaufzeit beträgt für den Vertragspartner, wenn er Versicherer ist oder wenn er als Makler eine Mitgliedschaft / Premiummitgliedschaft erworben hat, 12 Monate ab Vertragsschluss. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn über das Vermögen der jeweils anderen Partei ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird.
4. Vergütung
eXulting erhält vom Versicherer mit Abschluss eines Kooperationsvertrages eine Vergütung. Deren Höhe richtet sich nach der Anzahl der im Portal angebotenen Sparten sowie nach weiteren, individuellen Kriterien. Die Zahlung erfolgt als Einmalzahlung am Jahresanfang oder anteilig ab Vertragsbeginn für die Restlaufzeit des Kalenderjahres. Makler zahlen eine Lizenz für die Nutzung des Portals. Er hat die Wahl zwischen Lizenzen für einzelne Ausschreibungen und Jahreslizenzen. Die Basislizenz für ein Jahr schließt zwei Nutzer ein und kostet 360 Euro p.a., zzgl. MwSt.. Je Gruppe von drei weiteren Nutzern erheben wir 240 Euro p.a., zzgl. MwSt. Erwarten Maklerunternehmen eine hohe Anzahl von Nutzern, haben Sie die Möglichkeit eine Flatfee für ein Jahr zu vereinbaren. Für Makler mit besonderen Anforderungen an die Nutzung von BrokingX bietet wir eine Premiumpartnerschaft mit individuellen Vereinbarungen an.
5. Gewährleistung/Haftung
(1) eXulting übernimmt keine Gewähr, dass die angebotene Plattform den Partnererwartungen entspricht oder damit ein bestimmtes Vertriebsziel
erreicht werden kann.
(2) Fehlfunktionen werden umgehend von eXulting behoben. Ist eine Nachbesserung bzw. Nachlieferung innerhalb angemessener Frist nicht möglich,
so kann der Vertragspartner anteilige Minderung verlangen.
eXulting ist nur zu maximal zwei Nachbesserungsversuchen verpflichtet. Das Recht auf Rücktritt vom Vertrag wird auf das Vorliegen von
wesentlichen Mängeln beschränkt.
(3) Schadensersatzansprüche wegen verspäteter
oder unterbliebener Leistung sind ausgeschlossen (ausgenommen die Fälle des § 309 7/8a BGB).
(4) eXulting haftet bei vertraglichen und außervertraglichen Ansprüchen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung von
wesentlichen Vertragspflichten (2. (1) – (3)) ist die Haftung von eXulting auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt,
es sei denn, es liegt Vorsatz vor.
(5) eXulting haftet nicht für Schäden aufgrund höherer Gewalt.
(6) eXulting haftet nicht für Mängel oder Schäden, die von Dritten verursacht werden.
(7) Der Vertragspartner haftet für die Richtigkeit der von ihm angegebenen Daten für BrokingX.
(8) Der Vertragspartner versichert, dass er die notwendigen Einwilligungserklärungen seines Kunden zur Datenerfassung, -nutzung und
-weiterleitung eingeholt hat. Insbesondere muss eine Schweigepflichtentbindung und die Erlaubnis gemäß den Vorgaben des BDSG vorliegen.
(9) Der Vertragspartner (Versicherer und Makler) erkennt an, dass der Versicherungsvertrag zustande gekommen ist, wenn der Versicherer
die Deckungsbestätigung abgegeben hat. Unerheblich ist, ob die Abgabe digital über BrokingX erfolgt ist oder über andere Wege abseits
von BrokingX, z.B. per Mail oder Fax.
6. Nutzung von BrokingX
(1) Dem Vertragspartner ist es nicht gestattet, Informationen aus dem Portal zu vervielfältigen, abzuändern, zu verbreiten, nachzudrucken,
dauerhaft zu speichern, insbesondere zum Aufbau einer Datenbank zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben. Alle Urheberrechte
behält sich eXulting vor.
(2) eXulting ist jederzeit berechtigt, in Bezug auf die vereinbarte Nutzung oder einer widerrechtlichen Inanspruchnahme oder Weitergabe
der bezogenen Daten, die Nutzung zu überprüfen und dem betreffenden Vertragspartner die Zugangsberechtigung zur Plattform gegebenenfalls
zu entziehen. Die Zugangsberechtigung kann wieder erteilt werden, wenn der Vertragspartner den Verstoß abstellt. Weitere rechtliche
Schritte behält sich eXulting vor.
(3) Dem Vertragspartner wird für den Zugang zu BrokingX eine Kennung und ein Passwort mitgeteilt. Der Vertragspartner verpflichtet sich,
die Kennung und das Passwort vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen. Sofern ein Dritter Kenntnis der Kennung
und/oder des Passwortes erhält, wird der Vertragspartner eXulting umgehend davon unterrichten. eXulting wird dem Vertragspartner eine
neue Kennung und/oder ein neues Passwort zur Verfügung stellen und die alte Kennung sowie das alte Passwort sperren. Voraussetzung dafür ist,
dass der Vertragspartner nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig dafür verantwortlich ist, dass ein Dritter diese Kenntnis erhalten hat.
(4) Der Partner ist verpflichtet, nur solche Daten an BrokingX zu geben bzw. über die Website einzugeben, zu deren Nutzung und Weitergabe
er nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes befugt ist.
7. Salvatorische Klausel
Es gelten allein diese Geschäftsbedingungen. Der Einbeziehung anderer Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Alle in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmungen sind teilbar und getrennt von den übrigen Bestimmungen zu beurteilen, sofern eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Geschäftsbedingungen hiervon nicht berührt. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine dem Zweck der Bedingungen entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, welche die Vertragsparteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit vereinbart hätten.
8. Nebenabreden
Es bestehen keine weiteren Nebenabreden außerhalb des Vertrages. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Auf eine Einhaltung dieser Formvorschrift kann von keinem der Vertragsabschließenden verzichtet werden.
9. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Sitz von der eXulting GmbH & Co. KG. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Sitz von eXulting. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht, unabhängig davon, ob der Vertragspartner einem anderen Recht unterliegt.